Die SIEDLUNG AFALTRA entsteht in drei Etappen zwischen In Böden, Wehntaler- und Riedenhaldenstrasse in 8046 Zürich-Affoltern. Afaltra bedeutet Apfelbaum und entspricht dem Namen von Affoltern im 9. Jahrhundert. Die Siedlung besteht aus dem Projekt «Wolkengespräch» der Architektin Ana Otero (Häuser A und B) und dem Projekt «dihei» von Enzmann Fischer Partner (Häuser C bis K). Die insgesamt 276 Wohnungen liegen in unmittelbarer Nähe des Waldes Hürstholz und des Neugutbachs mit der neuen Parkanlage Einfang. Bushaltestelle und S-Bahnhof sind zu Fuss in fünf Minuten erreichbar.
Alle Wohnungen des Neubauprojekts verfügen über einen guten Ausbaustandard mit hochwertiger Materialisierung. Die Wohnungsgrössen reichen von 2- bis zu 5.5-Zimmer-Wohnungen. Balkone, Sitzplätze oder Terrassen tragen dazu bei, dass Sie sich hier schnell daheim fühlen. Ob Familien, andere feste Lebensgemeinschaften mit Kindern, Paare, Seniorinnen und Senioren oder Singles: In der SIEDLUNG AFALTRA sind Menschen jeder Lebensphase willkommen.
Im «Wolkengespräch» (insgesamt 35 Wohnungen) trifft man auf individuelle Grundrisse, welche ein behagliches Raumgefühl vermitteln. Die Häuser werden in Holzbauweise erstellt, auch die Böden und Decken sind mit warmem Holz ausgestattet, da lässt es sich wohlfühlen. Haus A ist fünf-, Haus B vierstöckig. Diese Häuser werden in der ersten Etappe errichtet.
Die durchwegs vierstöckigen Häuser «dihei» (insgesamt 241 Wohnungen) sind in Betonbauweise erstellt. Sie weisen Wohngassen und Innenhöfe auf. In den Wohngassen befinden sich der Eingangsbereich, Spielplätze, Bäume und Sitzgelegenheiten. Die Innenhöfe sind begrünte Flächen, auf welche die meisten Wohn- und Schlafzimmer gerichtet sind. Die Häuser C und D mit 65 Wohnungen werden in der ersten Etappe errichtet.
Erstbezug
1. Etappe gestaffelt
im 1. Semester 2022
Vermerk: Sofern verfügbar, gibt es Einstellhallenparkplätze für CHF 150.– sowie Motorradabstellplätze für CHF 40.– im Monat.
Alle Angaben, Pläne, Zeichnungen usw. sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.Ein attraktiver Mix aus Stadt, Land und Dorf. In diese Umgebung sind die Mehrfamilienhäuser in Zürich-Affoltern integriert.
Die Siedlung ist ruhig gelegen und gut erschlossen. Sowohl die Bushaltestelle Einfangstrasse wie der Bahnhof Zürich-Affoltern liegen in Gehdistanz. Von hier haben Sie gute Verbindungen nach Oerlikon und ins Stadtzentrum. Ab zirka 2027 führt eine direkte Tramverbindung zum Hauptbahnhof. Die Autobahnzufahrt (Zürich-Affoltern) bringt Sie in alle Richtungen.
Einkaufsläden, Post, Bank, Restaurants und Apotheken sind ebenfalls nur etwa fünf Fussminuten entfernt. Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen befinden sich ganz in der Nähe. In der zweiten Bauetappe wird unsere Siedlung über einen Doppelkindergarten verfügen.
Für Freizeitaktivitäten steht Ihnen das angrenzende Naherholungsgebiet zur Verfügung. Hier sind Sie innert Minuten auf dem Land. Im Wald Hürstholz joggen, am Neugutbach im Park Einfang entspannen oder einfach in die Felder oder bis zum nahen Katzensee mit seinem Naturschutzgebiet spazieren. Im GZ Affoltern stehen Freizeitangebote für alle Altersgruppen zur Verfügung. Die Sportanlage Fronwald befindet sich ebenfalls in Gehdistanz.
Bauetappen
1. Bauetappe: 100 Wohnungen, voraussichtlicher Bezug :
Häuser A und B, ca. März/April 2022
Häuser C und D, ca. Juni/Juli 2022
2. Bauetappe: 77 Wohnungen, voraussichtlicher Bezug 1. Quartal 2024
3. Bauetappe: 99 Wohnungen, voraussichtlicher Bezug 1. Quartal 2026
Vermietung und Reservationsgebühr
Die Reservation von Wohnungen erfolgt über diese Website mittels Anmeldeformular. Nach einer allfälligen Zusage ist für die Reservation und Vertragserstellung einer Wohnung eine Reservationsgebühr von CHF 500.– zu entrichten.
Bei Mietvertragsabschluss wird die Reservationsgebühr im Anteilscheinkapital gutgeschrieben. Bei Rückzug der Reservation wird die Gebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Solidaritätsbeitrag
Die Baugenossenschaft Waidmatt erhebt pro Wohnung, zusätzlich zum Bruttomietzins, einen Solidaritätsbeitrag von CHF 7.00/Mt. Diese Fondsmittel werden gemäss dem „Übergangsreglement zum Ausgleichs- und Solidaritätsfonds“ verwendet.
Belegungsvorschriften
Anzahl Zimmer minus 1 = Mindestanzahl Personen pro Wohnung
oder anders ausgedrückt:
Anzahl Personen eines Haushalts plus 1 = Maximalgrösse der Wohnung
Bitte beachten Sie, dass Unterbelegungen nicht gestattet sind und bei einer allfälligen späteren Entstehung möglichst bald behoben werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im Vermietungsreglement.
Subventionierte Wohnungen
Für Personen mit geringem Einkommen stehen in der 1. und 2. Etappe je 10 subventionierte Wohnungen zur Verfügung.
Die Mietzinse der subventionierten Wohnungen sind durch die Stadt und den Kanton Zürich vergünstigt. Die vorgegebenen Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung finden Sie unter: Anforderungen an die Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten Wohnungen
Anteilscheinkapital
2- bis 2.5- Zimmer-Wohnung: CHF 9’000.–
3- bis 3.5- Zimmer-Wohnung: CHF 13’000.–
4.5- (bis 113 m2) Zimmer-Wohnung: CHF 15’000.–
4.5- bis 5.5- (ab 113m2) Zimmer-Wohnung: CHF 18’000.–
Kündigungsfrist
Die Wohnungen sind kündbar auf jedes Monatsende ausser Ende Dezember. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Parking
Für die 276 Wohnungen stehen 151 Parkplätze und 20 Motorradabstellplätze in zwei Einstellhallen zur Verfügung. Die Parkplätze sind in erster Linie den Familienwohnungen vorbehalten.
Einstellplätze Tiefgarage à CHF 150.– pro Monat
Motorradabstellplätze à CHF 40.– pro Monat. Besucherparkplätze 17.
Waschen
In jeder Liegenschaft stehen grosse Wasch- und Trocknungsräume mit diversen Waschmaschinen und Tumblern zur Verfügung.
Haustiere
Das Halten von Hunden ist in der gesamten Überbauung nicht gestattet. Ausgenommen sind Hilfs- und Schutzhunde mit entsprechendem Ausweis. Katzen sind pro Wohnung maximal zwei erlaubt. Im EG dürfen freilaufende Katzen gehalten werden. Ab dem 1. OG dürfen sich die Katzen nur in der Wohnung und auf dem Balkon aufhalten. Katzentüren und Katzenleitern sind nicht gestattet. Möglich sind hingegen Trennungsnetze auf den Balkonen.
Weitere Informationen finden Sie im Tierhaltungsreglement.
Grillieren
Das Verwenden von offenen Feuerstellen (z.B. Holzkohlegrill) ist in der Wohnung, auf Balkonen, Sitzplätzen sowie Terrassen nicht gestattet.
Gelebte Gemeinschaft
Die BGW organisiert zahlreiche Gemeinschaftsanlässe wie Sommerfeste, Oktoberfest, Ausflüge für Senioren, Weihnachtsapéro und Samichlausbesuche (sobald es die Corona-Situation wieder zulässt). Es besteht auch die Möglichkeit, dass Bewohnende selbst Anlässe in den Gemeinschaftsräumen organisieren. Die fertige SIEDLUNG AFALTRA wird vier Gemeinschaftsräume aufweisen.
Damit unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Bauprojekte, Gemeinschaftsanlässe und weiteres Wissenswertes stets orientiert sind, verschicken wir jährlich drei «Waidmattblätter», den Jahresbericht und weitere Informationsschreiben. Alljährlich findet eine Generalversammlung statt, zu der die Bewohnenden herzlich eingeladen sind.
Umweltfreundliches Energiekonzept
Die Wohnungen der SIEDLUNG AFALTRA beziehen ihre Energie umweltschonend über Erdsonden und Solaranlagen.
Kontakt
Baugenossenschaft Waidmatt
Regulastrasse 6
CH-8046 Zürich